09.10.2015
Liebe Judo- Mitglieder , liebe Judoka, liebe Eltern,
Laut Gesetz ist es unumgänglich Sportarten auszuüben ohne sich vorher einer sportärztlichen Visite unterzogen zu haben.
(gilt ab 12 Jahre für Wettkampftätigkeit !!)
für Kinder unter 12 Jahren und nicht- Agonisten (welche KEINE ...
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